Jetzt Austauschbonus sichern!
Aktionszeitraum: 01.03.-31.12.2024
Hatten Sie in den letzten drei Monaten Besuch von unserem Werkskundendienst? Und wurde dabei festgestellt, dass sich der Austausch Ihres Wärmeerzeugers lohnt?
Dann erstatten wir Ihnen, nach dem Kauf eines neuen Gerätes, Teilkosten des letzten Werkskundendienst-Einsatzes zurück.
Wir überweisen Ihnen den Betrag in Höhe von bis zu €351,10* auf Ihr Konto.
Schritt für Schritt zu Ihrem Austauschbonus:
Schritt 1: Bei Ihrem letzten Werkskundendienst-Einsatzes wurde Ihnen ein Gerätetausch empfohlen?
Schritt 2: Darauf hin haben Sie sich ein neues Bosch oder Buderus Gerät angeschafft?
Schritt 3: Dann beantragen Sie den Austauschbonus via E-Mail oder über das unterstehende Formular:
- Scannen/ Fotografieren Sie die Rechnung des Neugeräts (bitte die Beträge schwärzen)
- Scannen/ Fotografieren Sie die Rechnung des letzten Werkskundendienst-Einsatzes (bitte die Beträge nicht schwärzen)
- Senden Sie die Kopien der Rechnung sowie die Bankverbindung, auf welche die Rückerstattung erfolgen soll an Homecomfortgroup-Innendienst@at.bosch.com
Schritt 4: Sie erhalten eine Bestätigungsmail.
Schritt 5: Nach positiver Prüfung bzw. Erfüllung der Teilnahmebedingungen erhalten Sie Ihren Austauschbonus auf das angegebene Bankkonto überwiesen.
*Nähere Informationen zum Austauschbonus sowie Rückerstattungsbetrag entnehmen Sie bitte den Aktionsbedingungen.
Beantragung des Austauschbonus
Aktionsbedingungen, Teilnahmebedingungen und Datenschutzhinweise
1. Der Austauschbonus ist eine Aktion der Robert Bosch Aktiengesellschaft, Geschäftsbereich Home Comfort Group, Göllnergasse 15-17, 1030 Wien, und richtet sich ausschließlich an volljährige Endkunden (Verbraucher), die über ein Bankkonto verfügen.
2. Sie gilt für alle Bosch und Buderus Heizgeräte, die in Österreich gekauft und installiert wurden. Die Aktion ist gültig von 01.03.2024 bis 31.12.2024. Anträge
können bis 31.03.2025 eingereicht werden. Nach dem 31.03.2025 einlangenden Einreichungen werden nicht berücksichtigt.
3. Zur Teilnahme sind Personen berechtigt, bei denen in den vergangenen 3 Monaten, innerhalb des vorgenannten Aktionszeitraumes, ein Bosch-Werkskundendiensteinsatz (die Aktion bezieht sich ausschließlich auf durchgeführte Reparaturen; Kosten für Wartungen sind von der Aktion ausgenommen) stattgefunden hat, bei dem ein Gerätetausch empfohlen wurde und aufgrund dessen ein Bosch- oder Buderus-Neugerät in Österreich gekauft und installiert wurde (das Rechnungsdatum des Installateurs muss innerhalb des Aktionszeitraumes liegen).
Sofern durch Störungen, welcher Art und welchen Ursprungs auch immer, Daten des Teilnehmers verspätet, beschädigt oder fehlerhaft einlangen, übernimmt die Robert Bosch Aktiengesellschaft hierfür keinerlei Verantwortung.
4. Zur Teilnahme an der Austausch-Aktion sind folgende Schritte erforderlich: Scannen/Fotografieren Sie die Rechnung des neuen Bosch oder Buderus-
Gerätes (Beträge bitte schwärzen) sowie die Rechnung des letzten Werkskundendienst-Einsatzes (Beträge bitte nicht schwärzen). Die Rechnung des neuen
Bosch- oder Buderus-Gerätes muss den Anforderungen des § 11 Umsatzsteuergesetz genügen und jedenfalls gut lesbar sein; andernfalls berechtigt sie nicht zur Teilnahme. Senden Sie beide Rechnungen sowie Ihre Bankdaten, auf welche die Rückerstattung erfolgen soll, an Homecomfortgroup-Innendienst@at.bosch.com. Der Antrag kann ebenso online über www.werkskundendienst.at, www.bosch-homecomfort.at oder www.buderus.at eingereicht werden.
5. Die Rückerstattung des Austauschtauschbonus bezieht sich ausschließlich auf Reparaturkosten (Kosten für Wartungen sind von der Aktion ausgenommen) und beträgt beim Einsatz eines Servicetechnikers maximal €285,10 und bei einem Systemtechniker maximal €351,10. Welcher Techniker den Werkskundendienst-Einsatz durchgeführt hat, ist der Rechnung zu entnehmen. Eine Hochrechnung auf andere Positionen oder ein Pauschalbetrag ist nicht möglich.
6. Die Rückerstattung erfolgt nach positivem Abschluss der Prüfung, ob die Teilnahmebedingungen erfüllt sind, in der Regel innerhalb von 8 Wochen nach Eingang der erforderlichen Unterlagen, ausschließlich per Banküberweisung.
7. Neugeräte, die im Rahmen des Widerrufsrechts bei Fern- und Auswärtsgeschäften wieder zurückgegeben werden oder die ein Händler aus Kulanz zurückgenommen hat, sind nicht teilnahmeberechtigt. Sofern der Teilnehmer dennoch einen Austauschbonus beantragt oder bereits in Anspruch genommen hat, ist der erhaltene Betrag ohne Abzug unverzüglich an die Robert Bosch Aktiengesellschaft zurückzuerstatten.
8. Die Robert Bosch Aktiengesellschaft behält sich ausdrücklich vor, die Austausch-Aktion ohne vorherige Ankündigung und ohne Angabe von Gründen zu beenden.
9. Die Teilnahme an dieser Austausch-Aktion ist freiwillig.
10. Verantwortlich für die Verarbeitung Ihrer Daten ist die Robert Bosch AG, Geschäftsbereich Home Comfort Group, Göllnergasse 15-17, 1030 Wien. Die von Ihnen angegebenen Daten sind für die Durchführung dieser Aktion erforderlich und werden ausschließlich zu deren Abwicklung verwendet. Die Daten werden vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben. Nach Beendigung der Aktion werden die Daten gelöscht, sofern nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen eine Aufbewahrung vorsehen. Sie haben das Recht auf Auskunft über die Sie betreffenden personenbezogenen Daten, ein Recht auf Berichtigung, Löschung und Einschränkung der Verarbeitung, ein Widerspruchsrecht gegen die Verarbeitung sowie das Recht auf Datenübertragbarkeit, soweit diese Rechte nach den jeweiligen Bestimmungen der DSGVO im Einzelfall bestehen. Sie können diese Rechte jederzeit geltend machen bzw. haben Sie ein Recht auf Beschwerde bei der Österreichischen Datenschutzbehörde (dsb@dsb.gv.at). Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Homecomfortgroup-Innendienst@at.bosch.com. Unseren Datenschutzbeauftragten erreichen Sie per E-Mail unter DPO@bosch.com. Nähere Informationen zum Datenschutz finden Sie außerdem unter www.werkskundendienst.at/datenschutz/.
11. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
12. Sollte eine Bestimmung dieser Teilnahmebedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit dieser Teilnahmebedingungen im Übrigen nicht berührt. Statt der unwirksamen Bestimmung gilt diejenige gesetzlich zulässige Regelung, die dem in der unwirksamen Bestimmung zum Ausdruck gekommenen Sinn und Zweck wirtschaftlich am nächsten kommt. Entsprechendes gilt für den Fall des Vorliegens einer Regelungslücke in diesen Teilnahmebedingungen.